Entscheidungsstichwort (Thema)
Revisibilität von Landesrecht: GrEStG NW kein revisibles Recht mehr, Wegfall der Revisibilität des GrEStG NW verfassungsgemäß, Entstehung eines Steueranspruchs nach landesrechtlicher Vorschrift über § 42 AO 1977, Zulässigkeit einer Revision setzt keine Revisibilität voraus, Zeitpunkt der Revisionseinlegung, Eröffnung des Finanzrechtswegs nicht ausreichend
Leitsatz (redaktionell)
1. Das frühere GrEStG NW ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGOÄndG vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109) ab 1. Januar 1993 kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH unterliegt.
2. Kann der BFH mangels Revisibilität nicht überprüfen, ob ein Tatbestand eines landesrechtlichen Steuergesetzes erfüllt ist, so kann er auch nicht überprüfen, ob der Steueranspruch nach dieser landesrechtlichen Vorschrift über § 42 AO 1977 entstanden ist.
Orientierungssatz
1. Das Fehlen bzw. der Wegfall der Revisibilität des GrEStG NW führt zu keinem Verfassungsverstoß.
2. Die Zulässigkeit einer Revision setzt nicht die Revisibilität der gerügten Rechtsnorm voraus. Die Begrenzung der Revisibilität durch § 118 Abs. 1 FGO beschränkt nicht die Zulässigkeit der Revision. Die Revisibilität der verletzten Norm ist nur eine Voraussetzung für die sachliche Begründetheit der Revision (vgl. BFH-Urteil vom 22.10.1971 II R 104/70).
3. Für die Revisibilität von landesrechtlichen Vorschriften ist es ausreichend, wenn diese wenigstens noch zum Zeitpunkt der Einlegung der Revision besteht (vgl. BFH-Rechtsprechung).
4. Allein die Eröffnung des Finanzrechtswegs reicht nicht aus, um die Revisibilität von Landesrecht zu begründen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist es vielmehr, wenn insgesamt die FGO bzw. die Vorschriften des Unterabschnitts der FGO über die Revision (§§ 115 ff. FGO) für anwendbar erklärt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 7.8.1985 I R 309/82).
5. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 7/94, NV.
6. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 8/94, NV.
7. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 9/94, NV.
8. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 10/94, NV.
9. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 11/94, NV.
10. Parallelentscheidung: BFH, 26.4.1995, II R 12/94, NV.
Normenkette
FGO § 118 Abs. 1, § 160 Abs. 2; AO 1977 § 42; GrEStG NW § 1 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; FGOÄndG Art. 1 Nr. 37
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 26.04.1995 - II R 6/94 (V)
Fundstellen