Leitsatz (amtlich)
Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten anzunehmen, daß sie sich durch eine gemeinsame Einkommensteuererklärung gegenseitig zum Empfang des Einkommensteuerbescheides bevollmächtigt haben, so erstreckt sich die Vollmacht auch auf den Empfang eines an beide Ehegatten gerichteten Berichtigungsbescheides (Anschluß an BFH-Urteil vom 5. November 1981 IV R 179/79, BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).
Normenkette
AO 1977 § 155 Abs. 2, § 122 Abs. 1 S. 1
Verfahrensgang
FG Düsseldorf |
Fundstellen
Haufe-Index 74831 |
BStBl II 1984, 48 |
BFHE 1984, 224 |
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