Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen i. d. R. keine außergewöhnlichen Belastungen

 

Leitsatz (NV)

Aufwendungen eines anläßlich der Wiederherstellung der deutschen Einheit aus der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) ausgeschiedenen Berufsoffiziers im Zusammenhang mit einer Umschulungsmaßnahme sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. von §33 EStG zu berücksichtigen.

 

Normenkette

EStG § 33

 

Fundstellen

Haufe-Index 66962

BFH/NV 1998, 569

HFR 1998, 461

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