Schlagwörter
Akteneinsicht, Datenschutzgrundverordnung, Bestandskraft, Ermessen
Rechtsfrage (Thema)
Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Verwaltung
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Urteil vom 18.03.2022; Aktenzeichen 7 K 11127/18) |
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