Schlagwörter

Akteneinsicht, Datenschutzgrundverordnung, Bestandskraft, Ermessen

 

Rechtsfrage (Thema)

Steht einem Steuerpflichtigen ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Einkommensteuerakte 2015 im Nachgang zur zwischenzeitlich bereits eingetretenen Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides 2015 nach den Grundsätzen einer Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde und nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

DSGVO Art. 15; AO § 32c

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Urteil vom 18.03.2022; Aktenzeichen 7 K 11127/18)

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