Schlagwörter

Doppelbesteuerung, Außensteuerrecht, Beschränkte Steuerpflicht, Verfassungsmäßigkeit, Unionsrecht

 

Rechtsfrage (Thema)

Besteuerung auf "remittance basis" - Vorzugsbesteuerung

1. Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte Einkünfte auf "remittance basis" zu versteuern (d.h., nur soweit sie nach Großbritannien überführt wurden), stellt dies dann eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar?

2. Ist die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG wegen Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG verfassungswidrig?

3. Verstößt die erweitert beschränkte Steuerpflicht i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 AStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist sie mit dem Unionsrecht unvereinbar?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AStG § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2; EStG § 34c Abs. 1, § 34d Nr. 6, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c; GG Art. 2, 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 100 Abs. 1 S. 1; DBA GBR Art. II; DBA GBR Art. VI; DBA GBR Art. VII; EG Art. 56; AEUV Art. 63, 267

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 26.03.2021; Aktenzeichen 8 K 883/17)

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