Schlagwörter
Insolvenzverwalter, Betriebsausgabe, Vergütung, Arztpraxis
Rechtsfrage (Thema)
Ist auch im (vorläufigen) Insolvenzverfahren aufgrund der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG eine umfassende Steuerverstrickung der Wirtschaftsgüter und der durch den Betrieb begründeten Verbindlichkeiten sowie Betriebseinnahmen im Rahmen der Fortführung einer Arztpraxis gegeben, so dass die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als durch den Betrieb der Arztpraxis ausgelöst gilt und zu Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG führt?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 22.06.2023; Aktenzeichen 3 K 105/22) |
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