Leitsatz (redaktionell)

In einer Massengesellschaft ist die Erklärung eines Kommanditisten, er fechte seinen Beitritt zur Gesellschaft wegen arglistiger Täuschung an, im Zweifel dahin aufzufassen, daß er – zumindest hilfsweise – sein Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos kündigen wolle.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI650011

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