• Dieser IDW Qualitätsmanagementstandard ersetzt in seiner endgültigen Fassung – zusammen mit IDW EQMS 2 (12.2021) und ISA [E-DE] 220 (Revised) in den jeweils endgültigen Fassungen – den IDW Qualitätssicherungsstandard (IDW QS 1) vom 9.6.2017.
  • Gegenüber den in IDW QS 1 dargelegten Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis ergeben sich insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen:

    • Der bereits in IDW QS 1 angelegte risikobasierte Qualitätsmanagementansatz wird in Übereinstimmung mit ISQM 1 konkretisiert.
    • Der risikobasierte Qualitätsmanagementansatz, verkörpert durch die grundlegenden Bestandteile, konkretisiert die für Berufsangehörige geltende Berufspflicht nach § 55b Abs. 1 WPO, ein internes Qualitätssicherungssystem zu schaffen und dessen Anwendung zu überwachen und durchzusetzen, mit entsprechender Relevanz für den gesamten Tätigkeitsbereich der WP-Praxis. Weiter spezifizierte Anforderungen an die Ausgestaltung, Einrichtung und Durchsetzung eines Qualitätsmanagementsystems im Einzelnen beziehen sich entsprechend dem Anwendungsbereich des ISQM 1 auf betriebswirtschaftliche Prüfungen nach § 2 Abs. 1 WPO sowie verwandte Dienstleistungen.
    • Die Verantwortung und Rechenschaftspflicht der Praxisleitung für das Qualitätsmanagementsystem werden stärker betont. Hierzu gehört auch, dass die Praxisleitung auf der Basis der Nachschau einmal im Jahr eine Gesamtbeurteilung des Qualitätsmanagementsystems vornehmen muss.
    • Die Relevanz einer angemessenen internen und externen Kommunikation über das Qualitätsmanagementsystem sowie eines kontinuierlichen Informationsaustauschs u. a. zwischen den Auftragsteams und der WP-Praxis wird deutlicher herausgestellt.
    • Praxisrelevante Aspekte, wie z. B. der Einsatz technologischer Ressourcen, die Einbindung in und Zusammenarbeit mit Netzwerken und die Nutzung externer Dienstleister werden ausführlicher dargelegt.

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