(1) 1Wird eine gemeinsame Sorge der Eltern erst begründet, wenn das Kind bereits einen Namen[1] [Ab 01.05.2025: Geburtsnamen] führt, so kann der Name des Kindes[2] [Ab 01.05.2025: dieser] binnen drei Monaten nach der Begründung der gemeinsamen Sorge[3] neu bestimmt werden. 2Die Frist endet, wenn ein Elternteil bei Begründung der gemeinsamen Sorge seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland hat, nicht vor Ablauf eines Monats nach Rückkehr in das Inland. [4]2Hat das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet, so ist die Bestimmung nur wirksam, wenn es sich der Bestimmung anschließt. [5] [Ab 01.05.2025: § 1617 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 1617c Absatz 1 Satz 2 gelten entsprechend. ] 3§ 1617 Abs. 1 und § 1617c Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 gelten entsprechend.

 

(2) 1Wird rechtskräftig festgestellt, dass ein Mann, dessen Familienname Geburtsname des Kindes geworden ist, nicht der Vater des Kindes ist, so erhält das Kind auf seinen Antrag oder, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch auf Antrag des Mannes den Namen[6] [Ab 01.05.2025: Geburtsnamen], den die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt, als Geburtsnamen. 2Der Antrag erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, die öffentlich beglaubigt werden muss. 3Für den Antrag des Kindes gilt § 1617c Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.[7] [Ab 01.05.2025: Für den Antrag des Kindes gilt § 1617c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 entsprechend.]

(3)[8]

 

(3) Erhält das Kind nach Absatz 2 den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen, so gilt § 1617a Absatz 2 und 4 entsprechend, wenn ihr Name aus mehreren Namen besteht.

[1] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[2] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[3] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[4] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[5] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[6] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[7] Anzuwenden bis 30.04.2025.
[8] Abs. 3 angefügt durch Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11.06.2024. Anzuwenden ab 01.05.2025.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge