Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Abschreibung
- Sammelposten
- Geringwertiges Wirtschaftsgut
1 So kontieren Sie richtig
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Büroeinrichtung |
0420 |
0650 |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Geringwertige Wirtschaftsgüter |
0480 |
0670 |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Wirtschaftsgüter (Sammelposten) |
0485 |
0675 |
|
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
So kontieren Sie richtig!
Büroeinrichtungsgegenstände, deren Anschaffungskosten netto mehr als 1.000 EUR (bei Anwendung der Poolabschreibung) bzw. mehr als 800 EUR betragen, werden auf das Konto "Büroeinrichtung" 0420/0650 (SKR 03/04) gebucht.
Buchungssatz:
Büroeinrichtung |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
|
an Kreditorenkonto |
Betragen die Anschaffungskosten mehr als 250 EUR, aber nicht mehr als 800 EUR kann die Buchung auf dem Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480/0670 (SKR 03/04) erfolgen; bei Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR und weniger als 1.000 EUR, erfolgt die Buchung bei Anwendung der Poolabschreibung auf das Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" 0485/0675 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Geringwertige Wirtschaftsgüter / Wirtschaftsgüter (Sammelposten) |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
|
an Kreditorenkonto |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anschaffung eines Schreibtisches
Bauunternehmer Hans Groß erwirbt im Juli 01 von Büromöbelhändler Wolfgang Müller (Kreditorenkonto 90000) einen Schreibtisch für sein Büro für 2.000 EUR zuzüglich 380 EUR Umsatzsteuer.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0420/0650 |
Büroeinrichtung |
2.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
380 |
90000/90000 |
Wolfgang Müller |
2.380 |
3 Wie Büroeinrichtungsgegenstände abgeschrieben werden können
Die Abschreibung für Wirtschaftsgüter ist regelmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear durchzuführen und auch für Büroeinrichtungsgegenstände anzuwenden. Das Steuerrecht folgt hierbei den Regelungen des Handelsrechtes. Die regelmäßig Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern kann der amtlichen AfA-Tabelle für die allgemeinen Wirtschaftsgüter entnommen werden. Nach der aktuellen AfA-Tabelle beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Büroeinrichtungsgegenständen 13 Jahre. Das ergibt im Ausgangsfall eine Jahres-AfA von 153,84 EUR (2.000 EUR geteilt durch 13 Jahre). Im Rahmen der linearen Abschreibung ist hierbei zu beachten, dass diese monatsgenau (pro rata temporis) erfolgt .
Bei Anschaffung während des Jahres und linearer AfA monatsgenaue Abschreibung
Im Ausgangsfall hat Hans Groß den Schreibtisch im Juli 01 angeschafft. Die Anschaffungskosten betragen 2.000 EUR. Die Abschreibung ist im Jahr der Anschaffung zeitanteilig nach Monaten zu berechnen. Die Abschreibung 01 beträgt 2.000 EUR : 13 Jahre = 153,84 EUR. Wegen der Anschaffung im Juli kann Hans Groß von den 153,84 EUR die Hälfte = 76,92 EUR geltend machen. Der Anschaffungsmonat wird einbezogen, sodass Hans Groß bei der anteiligen Abschreibung auch den Monat Juli einbeziehen kann.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4830/6220 |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) |
76,92 |
0420/0650 |
Büroeinrichtung |
76,92 |
Im Rahmen der Corona-Schutzpakete hat der Gesetzgeber den Unternehmern für Anschaffungen nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2023 die Möglichkeit eingeräumt, die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen (degressive Abschreibung) vorzunehmen. Hierbei darf der Prozentsatz der Abschreibung höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung und maximal 25 % betragen.
3.1 Es gibt Ausnahmen von der "normalen" Abschreibung
Von der linearen Abschreibung der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögensgemäß § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt es jedoch auch Ausnahmen für den Unternehmer:
3.2 Gegenstände der Büroeinrichtung bis 800 EUR Anschaffungskosten werden sofort abgeschrieben
Bei Vorliegen geringwertiger Wirtschaftsgüter haben Unternehmer nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG die Mögl...