Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
Zur Berechnung des CVA werden folgende Eingangsgrößen benötigt:
- der Brutto-Cashflow, der den Liquiditätszufluss aus der Geschäftstätigkeit vor Investitionen in Anlage- und Umlaufvermögen darstellt,
- die Bruttoinvestitionsbasis, die die zur Erwirtschaftung des Brutto-Cashflows benötigten Vermögensgegenstände enthält, und
- die ökonomische Abschreibung, die den konstanten Betrag, der jährlich verzinslich in einen Fonds gelegt werden muss, um das abschreibbare Anlagevermögen über die Nutzungsdauer zurückzuverdienen, zum Ausdruck bringt.
Mit dem CVA sollen eine Reihe von Schwachstellen, die herkömmliche Kennzahlen besitzen, vermieden werden. Die folgenden zentralen Anforderungen sind von den Entwicklern des Konzeptes an die Kennzahl gestellt worden:
- der Ausschluss buchhalterischer Verzerrungen (z. B. Abschreibungspolitik),
- die Bereinigung um Inflationseinflüsse,
- die Berücksichtigung der Nutzungsdauer des gebundenen Kapitals,
- die Möglichkeit eines Vergleichs von unterschiedlich strukturierten Bereichen und Investitionen, da eine Unabhängigkeit vom Alter des Anlagevermögens durch die Verwendung historischer Einstandswerte hergestellt wird.
Im Folgenden wird eine Berechnungsmöglichkeit der drei Größen des CVA aufgezeigt.. Daneben existiert eine Vielzahl weiterer Ermittlungsvarianten, die jeweils eine andere Fokussierung einnehmen. Die hohe Variabilität in den Berechnungsvorschriften der Eingangsgrößen ist dabei dem Praxisbezug der Kennzahl geschuldet. Die wissenschaftliche Fundierung ist hingegen eher gering ausgeprägt.
Der Brutto-Cashflow verdeutlicht den Zahlungsmittelzufluss aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit. Die Ermittlung erfolgt üblicherweise nicht direkt auf Ebene von Zahlungsströmen, sondern indirekt aus einer Gewinn- und Verlustgröße. Es wird somit eine Konvertierung von Rechnungswesengrößen in operative Geldflüsse durchgeführt. Hierbei erfolgt eine Bereinigung um außerordentliche, aperiodische, bewertungs- und finanzierungsbedingte Einflüsse, wobei die berücksichtigten Größen in der folgenden Tabelle dargestellt sind:
|
Operativer Gewinn nach Steuern |
+ |
Abschreibungen |
+ |
Zinsaufwand |
+ |
Miet- und Leasingaufwendungen |
+ |
FiFo- und LiFo-Anpassungen |
= |
Brutto-Cashflow |
Ausgangspunkt der Berechnung des Brutto-Cashflows ist das operative Ergebnis nach Steuern aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Abschreibungen stellen Aufwendungen dar, denen keine Auszahlungen gegenüberstehen. Sie mindern somit folglich den Gewinn. Da es sich bei dem Brutto-Cashflow um eine zahlungsstrom-basierte Größe handelt, werden Abschreibungen bei der Berechnung wieder hinzuaddiert. Dabei sind sowohl planmäßige, außerplanmäßige sowie steuerliche Sonderabschreibungen zu berücksichtigen. Der operative Gewinn wird zusätzlich um den Zinsaufwand erhöht, da die Kennzahl zur Berechnung der Rentabilität des Gesamtkapitals eingesetzt wird. Aus diesem Grund ist eine Bruttobetrachtung mit einer Rendite vor Kapitalkosten anzustellen. Zu einer korrekten Erfassung der eingesetzten finanziellen Mittel werden die Miet- und Leasingaufwendungen in die Bruttoinvestitionsbasis aufgenommen. Die entsprechenden jährlichen Miet- und Leasingaufwendungen müssen dann zum operativen Gewinn hinzuaddiert werden, um Rendite- und Kapitalgrößen vergleichbar zu machen.
Unternehmen aus Ländern mit einer hohen Inflationsrate wird empfohlen, eine Bewertung der Materialverbräuche und Materialbestände nach dem FiFo bzw. dem LiFo-Verfahren in geeigneter Weise zu korrigieren. Bei Einsatz des FiFo-Verfahrens kommt es ansonsten zu einer Unterschätzung des Wareneinsatzes bzw. beim LiFo-Verfahren zu einer Überschätzung. Andere Größen wie z. B. die Pensionsrückstellungen, die typischerweise bei einer Ableitung des Cashflows aus Gewinngrößen verwendet werden, sind im Brutto-Cashflow des CVA-Konzepts bewusst nicht enthalten. Diese Vorgehensweise geht auf die Entwickler des Modells zurück, die einen ergebnisorientierten und nicht einen liquiditätsorientierten Cashflow ermitteln wollen. In diesem Sinne ist der Brutto-Cashflow konträr zur verwendeten Bezeichnung eigentlich vielmehr eine Gewinngröße vor Abschreibungen und Zinsen als eine Bewegungsgröße des Fonds liquider Mittel. Dabei wird zusätzlich von einer Konstanz der in der Vergangenheit ermittelten Werte für zukünftige Perioden ausgegangen.
Die Bruttoinvestitionsbasis umfasst das gesamte in einem bestimmten Zeitpunkt im Unternehmen investierte Kapital abzüglich der nicht zinstragenden Verbindlichkeiten. Die Bruttoinvestitionsbasis beinhaltet grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, die zur Erwirtschaftung des ausgewiesenen Brutto-Cashflows bereitgehalten oder genutzt werden. Die Bewertung erfolgt zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, weshalb eine Art Nachkalkulation aller bisherigen Investitionen durchgeführt wird. Die Bruttoinvestitionsbasis kann wie folgt berechnet werden:
|
Buchmäßige Aktiva |
- |
Nichtverzinsliche Verbindlichkeiten |
+ |
Kumulierte Abschreibungen des Anlagevermögens |
+ |
Inflationsanpassungen des abnut... |