Neben vollumfänglichen Due Diligence-Prüfungen (Full Scope Due Diligence), bei der das Zielobjekt möglichst umfassend geprüft wird, kennt die Praxis auch eine im Prüfungsumfang reduzierte sog. Red Flag Due Diligence oder Quick Due Diligence. Häufig wird mit einer sog. Red Flag Due Diligence begonnen. Sie konzentriert sich auf die Suche nach sog. Dealbreakern, bei deren Vorliegen eine Transaktion unmöglich erscheint, etwa Umwelt- oder Prozessrisiken, und hält die Entscheidung über weitere Untersuchungsfelder offen.

Eine besondere Form der Due Diligence ist die sogenannte Vendor Due Diligence (Verkäufer Due Diligence). Es handelt sich um eine vom Verkäufer selbst veranlasste Prüfung seines Unternehmens zur Informationsversorgung des Käufers. Ziel des Verkäufers ist es, sich im Transaktionsprozess vorteilhafter zu positionieren. Die Vendor Due Diligence hat sich bei Bieter- bzw. Auktionsverfahren mittlerweile als Standard etabliert.

 
Praxis-Tipp

Vendor Due Diligence aus Verkäufersicht ratsam

Verkäufer sollten sich ebenfalls mit dem Thema Due Diligence befassen und eine Vendor Due Diligence vornehmen. Nur dann wissen sie genau, was im Rahmen von Due Diligence auf sie zukommt, wenn sie vom potenziellen Käufer angekündigt bzw. gewünscht wird. Nur mit einer Vendor Due Diligence sind sie in der Lage, sich gut vorzubereiten und Argumente zu finden, mit denen sich evtl. Beanstandungen klären lassen. Wer zudem die Prüfungsschwerpunkte kennt, kann frühzeitig damit beginnen, zumindest bei schon bekannten Schwachstellen Verbesserungen umzusetzen. Da sich Auswirkungen von Verbesserungen meist nicht unmittelbar zeigen, sollte man sowohl die Vendor Due Diligence als auch die Maßnahmenumsetzung mindestens 2-3 Jahre vor einem geplanten Verkauf veranlassen und sie dann bei den Verkaufsverhandlungen ggf. wiederholen bzw. aktualisieren.

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