Rz. 12

Die SE-Verordnung beinhaltet keine eigenständigen Vorschriften, die den Erwerb eigener Aktien regeln. Vor diesem Hintergrund gelten für die SE die Ausführungen zur AG entsprechend. Für den Erwerb von eigenen Aktien durch die Kommanditaktionäre bei der KGaA gelten ebenfalls die Ausführungen zur AG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge