Der Eingliederungszuschuss wird im Regelfall längstens für eine Förderungsdauer von 12 Monaten gewährt. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann die Förderdauer bis zu 36 Monaten betragen, wenn die Förderung bis zum 31.12.2019 begonnen hat.[1]

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