Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Bonzszahlungen

Höchstbetragsregelung

Die Regelung über die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (>BFH vom 09.09.2015 – BStBl II S. 1043).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?