Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen monatlich innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig.[1] Beim Arbeitnehmer unterliegt der Sachbezug mit dem Bruttobetrag dem Lohnsteuerabzug[2] und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss als Unternehmer die enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.
Sachbezüge buchen
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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4152 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 595 | 8595* | Sachbezüge 19 % USt (Waren) | 595 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag EUR | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag EUR |
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6072 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 595 | 4945* | Sachbezüge 19 % USt (Waren) | 595 |
*Das Konto ist ein Automatikkonto. Die enthaltene Umsatzsteuer wird programmgesteuert umgebucht.
Hinweis zur Umsatzsteuer:
In den Entnahmen ist Umsatzsteuer enthalten.
So sieht die Einnahmen-Überschussrechnung[3] aus, wenn alle vorherigen Beispiele gebucht wurden:
Einnahmen-Überschussrechnung | |||
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EUR | EUR | ||
I. | Betriebseinnahmen | ||
Einnahmen (netto) | + … | ||
Private Warenentnahmen (19 % USt) | +1.000 | ||
Sachbezüge Arbeitnehmer (19 % USt) | +500 | ||
Umsatzsteuer ( 19 % ) | +285 | 1.785 | |
II. | Betriebsausgaben | ||
Ausgaben (netto) | ./. … | ||
Lohn durch Sachbezug | ./. 587,50 | ||
Wareneinkauf | ./. 1.000 | ||
an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer | ./. 285,00 | ./. 1.872,50 | |
III. | Gewinn laut Einnahmen-Überschussrechnung | ./. 87,50 |
Die privaten Warenentnahmen sowie die enthaltene Umsatzsteuer werden in der Anlage EÜR als Betriebseinnahmen erfasst (Anlage EÜR Zeilen 20 u. 16).
Die Lohnaufwendungen durch Sachbezug sind als Betriebsausgabe in Zeile 28 einzutragen.
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