Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen monatlich innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig.[1] Beim Arbeitnehmer unterliegt der Sachbezug mit dem Bruttobetrag dem Lohnsteuerabzug[2] und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss als Unternehmer die enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Sachbezüge buchen

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
4152 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 595 8595* Sachbezüge 19 % USt (Waren) 595
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 595 4945* Sachbezüge 19 % USt (Waren) 595

*Das Konto ist ein Automatikkonto. Die enthaltene Umsatzsteuer wird programmgesteuert umgebucht.

Hinweis zur Umsatzsteuer:

In den Entnahmen ist Umsatzsteuer enthalten.

So sieht die Einnahmen-Überschussrechnung[3] aus, wenn alle vorherigen Beispiele gebucht wurden:

 
Einnahmen-Überschussrechnung
    EUR EUR
I. Betriebseinnahmen    
  Einnahmen (netto) + …  
  Private Warenentnahmen (19 % USt) +1.000  
  Sachbezüge Arbeitnehmer (19 % USt) +500  
  Umsatzsteuer ( 19 % ) +285 1.785
II. Betriebsausgaben    
  Ausgaben (netto) ./. …  
  Lohn durch Sachbezug ./. 587,50  
  Wareneinkauf ./. 1.000  
  an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ./. 285,00 ./. 1.872,50
III. Gewinn laut Einnahmen-Überschussrechnung   ./. 87,50

Die privaten Warenentnahmen sowie die enthaltene Umsatzsteuer werden in der Anlage EÜR als Betriebseinnahmen erfasst (Anlage EÜR Zeilen 20 u. 16).

Die Lohnaufwendungen durch Sachbezug sind als Betriebsausgabe in Zeile 28 einzutragen.

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