Elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen sind regelmäßig am Wohnsitz des Empfängers zu versteuern. Befindet sich der Wohnsitz des Kunden in einem anderen EU-Staat, muss der Unternehmer entsprechend mit der Umsatzsteuer des betreffenden Mitgliedstaates kalkulieren, wobei die Steuersätze in der EU erheblich differieren. Folglich ist es für Unternehmen von erheblicher Bedeutung, bestimmen zu können, ob sie elektronische Dienstleistungen erbringen und wo der entsprechende Leistungsort ist.

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