Grundlage für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen im europäischen System ist seit 2013 nicht mehr der Nationale Allokationsplan (NAP), sondern eine europäische Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen und das Treibhaus-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Die relativ komplexen Berechnungen und Vorgehensweisen werden hier verkürzt, aber für das Verständnis im internen Rechnungswesen ausreichend, dargestellt.
Im nationalen Emissionshandelssystem Deutschlands erfolgt die Belastung der Unternehmen mit den Emissionskosten durch den Lieferanten der Energie. Damit erhöht sich der Einkaufspreis für das entsprechende Produkt. Der Betrag der Zusatzkosten wird separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Keine Doppelbelastung
Damit Unternehmen nicht doppelt belastet werden, wenn sie Energie einkaufen und im bereits nach EU-Recht belasteten Produktionsverfahren verbrauchen, sind Ausnahmen möglich. Die betroffenen Unternehmen können bei der DEHSt eine Erstattung beantragen oder der Lieferant des belasteten Gutes kann für die Lieferungen an das bereits belastete Unternehmen von seiner Verpflichtung zum Kauf der Zertifikate entbunden werden.
1.1 Wer ist betroffen?
Betroffen von den europäischen Vorgaben sind Industrieunternehmen, die CO2 freisetzende Energieträger verbrauchen:
- Verbraucher, die dies direkt bei der Produktion tun (Industrieanlagen);
- Erzeuger anderer Energieformen, in der Regel Strom (Energieanlagen);
- Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), vielfach in Form von Blockheizkraftwerken in der Industrie vertreten.
Dabei gibt es eine Grenze, die kleine Unternehmen und kleine Verbraucher vom Emissionshandel freistellt. Diese ist aktuell im § 27 TEHG geregelt. Dort wird auf Schwellenwerte Bezug genommen, die für unterschiedliche Tätigkeiten mit CO2-Ausstoß in ebenso unterschiedlicher Höhe in Anhang 1 zum TEHG festgelegt sind.
Vom nationalen Emissionshandelssystem sind alle Verbraucher betroffen, also auch die Unternehmen, solange keine Doppelbelastung mit dem EU-System besteht.
1.2 Der Ablauf in den Zuteilungsperioden im EU-System
Den Betreiber von Anlagen, die betroffene Energieträger verbrauchen, wird ein jährlich sinkendes Kontingent von Emissionszertifikaten zugeteilt. Diese werden auf einem bei einer zentralen Stelle einzurichtenden Konto gutgeschrieben. Nach Ablauf des Jahres ist eine Abrechnung zu erstellen. Fehlen dem Betreiber noch Emissionsrechte, so muss er sie zukaufen. Dies kann er über eine Börse tun, auf der Unternehmen, die ihre Zertifikate aufgrund erfolgreicher Verbrauchsoptimierung nicht nutzen, als Verkäufer auftreten. Gleichzeitig werden in jedem Jahr neue Zertifikate versteigert. Die Schuld an Zertifikaten muss Anfang des Folgejahres (bis Ende April) beglichen werden. Innerhalb der Zuteilungsperiode können Zertifikate aus unterschiedlichen Jahren für die Bezahlung der Schuld verwendet werden.
1.3 Der Handel mit den Zertifikaten
Das Herz des gesamten Projektes ist die Tatsache, dass die Emissionszertifikate gehandelt werden können. Unternehmen, die mehr CO2 freisetzen, als sie durch eigene Zertifikate abdecken können, werden am Markt zukaufen müssen. Andere, die über einen Überschuss an Berechtigungen verfügen, können diese verkaufen. Damit wird erreicht, dass CO2-Verschmutzung einen Wert für Unternehmen erhält. Es entstehen Kosten und Erlöse, die im internen Rechnungswesen berücksichtigt werden müssen:
- Die im laufenden Geschäft auftretenden Kosten und Erlöse aus dem Handel mit Emissionsrechten müssen kostenrechnerisch verarbeitet werden.
- Bei der Feststellung, ob das eigene Unternehmen einen Überschuss an Zertifikaten hat oder ob zugekauft werden muss, wird die Planungsrechnung benötigt.
- Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Maschinen und Anlagen mit entsprechendem Verbrauch müssen die Kosten für zu kaufende Zertifikate bzw. die Erlöse für frei werdende Berechtigungen berücksichtigt werden.
Zu Beginn des Handels mit Zertifikaten lag der Preis für Emissionsrechte bei unter 10 EUR pro Tonne CO2-Ausstoß. Experten hatten mit wesentlich höheren Preise und damit höheren Kosten für die Unternehmen gerechnet. Mit dem aktuellen Preis von ca. 100 EUR pro Tonne CO2-Ausstoß wird die Lenkungsfunktion des EHS der EU jetzt erreicht.
Im nEHS Deutschlands ist der Preis für die Zertifikate, die von den Händlern entsprechender Güter zu kaufen sind, für die Jahre bis bereits 2025 festgelegt. Das gilt allerdings nur vorbehaltlich eines Eingriffs der Politik. In 2026 soll ein Handel innerhalb eines vorgegebenen Preiskorridors möglich sein, ab 2027 ist eine freie Preisbildung in einer Versteigerung vorgesehen. Das gilt allerdings nur für die jeweiligen Händler von Energie und anderen betroffenen Leistungen.
Handel mit der Zukunft
Es ist bereits heute möglich, mit Zertifikaten zu handeln, die erst in den nächsten Jahren überwiesen werden. Diese Futures werden auf bestimmte Jahre hin gekauft oder verkauft. Die Teilnahme an diesem Handel bietet zwar die Chance, an dem Verkauf von Emissionszertifikaten zu profitieren. Voraussetzung ist aber eine exakte Planungsrechnung, um den eigenen Bedarf möglichst genau vorherzusagen...