Für den Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Steuerpflichtige ist alleinstehend i. S. d. § 24b Abs. 2 EStG und
  • zu seinem Haushalt gehört mindestens 1 Kind, für das ihm ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.

Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben nur unbeschränkt Steuerpflichtige[1], die die o. g. Voraussetzungen erfüllen.

Beschränkt Steuerpflichtige sind für die Zeit der beschränkten Steuerpflicht vom Abzug des Entlastungsbetrags ausgeschlossen.[2]

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