1Unpfändbar sind:
1. |
Ansprüche der Letztverbraucher
|
2. |
Ansprüche der Kunden auf Kompensation nach § 4 sowie |
3. |
Ansprüche der Mieter und Wohnungseigentümer auf Weitergabe der Entlastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung oder Jahresabrechnung nach § 5. |
2Eine Saldierung durch Lieferanten, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter im Rahmen der jeweiligen Kostenabrechnungen mit den in Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Ansprüchen ist zulässig.
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