Zur Überprüfung eines Zuschlags wegen verstärkter Tierhaltung bzw. zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung ist die selbstbewirtschaftete Fläche anzusetzen. Diese ermittelt sich:
Eigentumsflächen
./. verpachtete Flächen
+ zugepachtete Flächen
= selbstbewirtschaftete Fläche
Die für die Bewertung der Tierhaltung maßgebliche Fläche wird durch die jeweilige Nutzung der Flächen bestimmt. Für die Tierhaltung sind ausschließlich die folgenden Nutzungen zu berücksichtigen:
- die landwirtschaftliche Nutzung,
- die auf Grund öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung,
- die Sondernutzungen Hopfen und Spargel.
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