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Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb – Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

1. "Angesetzter" Wert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist.

2. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert.

 

Normenkette

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 EStG

 

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Grundstücksgemeinschaft (A und B), veräußerte im Mai 2016 ein Grundstück, das ihr im Dezember 2007 (mit Nachtrag von Dezember 2008) vom Vater (V) der Gemeinschafter aus dessen land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen (Buchwert: 11.582 EUR) übertragen worden war. Die Entnahme wurde bei V weder 2007 noch 2008 steuerlich erfasst. Das FA setzte bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns den Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme an. Demgegenüber begehrte die Klägerin, den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen. Das FG hat die Klage abgewiesen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.12.2020, 3 K 1277/20, Haufe-Index 14306706).

 

Entscheidung

Der BFH hat auch die Revision der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen. Die von V bei der Entnahme aus dem Betriebsvermögen nicht versteuerten stillen Reserven erhöhen den Veräußerungsgewinn. Die zu Unrecht unterbliebene Besteuerung der Entnahme wird im Rahmen der Veräußerungsgewinnbesteuerung nachgeholt. Insofern gilt nichts anderes, als wenn bei der Entnahme ein zu geringer Wert angesetzt worden wäre.

 

Hinweis

Das Besprechungsurteil ist der erste Fall, in dem sich der BFH (grundlegend) mit der 1998/1999 eingeführten Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG befasst. Die Vorschrift ergänzt § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG, wonach die Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe als Anschaffung gilt, und regelt, dass in diesem Fall bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns der nach § 6 Abs. 1 Nr. ...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb - Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG  Leitsatz (amtlich) 1. ...

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