Bei der Bereitstellung von Informationen über Schadstoffe berücksichtigt das Unternehmen Ansätze für die Quantifizierung in folgender Rangfolge:

 

a)

direkte Messungen von Emissionen, Abflüssen oder sonstigen Verschmutzungen mithilfe anerkannter Systeme zur kontinuierlichen Überwachung (z. B. automatische Messsysteme (AMS)),

 

b)

regelmäßige Messungen,

 

c)

Berechnung auf der Grundlage standortspezifischer Daten,

 

d)

Berechnung auf der Grundlage veröffentlichter Verschmutzungsfaktoren und

 

e)

Schätzungen.

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