Bei der Bereitstellung von Informationen über Schadstoffe berücksichtigt das Unternehmen Ansätze für die Quantifizierung in folgender Rangfolge:
a) |
direkte Messungen von Emissionen, Abflüssen oder sonstigen Verschmutzungen mithilfe anerkannter Systeme zur kontinuierlichen Überwachung (z. B. automatische Messsysteme (AMS)), |
b) |
regelmäßige Messungen, |
c) |
Berechnung auf der Grundlage standortspezifischer Daten, |
d) |
Berechnung auf der Grundlage veröffentlichter Verschmutzungsfaktoren und |
e) |
Schätzungen. |
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