Hinsichtlich der Angabe der Methoden gemäß Absatz 30 berücksichtigt das Unternehmen,

 

a)

ob die Überwachung im Einklang mit den EU-BREF-Standards oder anderen einschlägigen Referenzwerten erfolgt und

 

b)

ob und wie die Kalibrierungsprüfungen der AMS und die Überprüfung der regelmäßigen Messungen durch unabhängige Labors durchgeführt wurden.

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