Das Unternehmen berücksichtigt die Kriterien für die Bestimmung des Zustands von Gewässern gemäß den einschlägigen Anhängen der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) sowie den Leitlinien für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die Liste der Leitfäden ist auf der Umwelt-Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.

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