Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:

 

a)

wie das Unternehmen zur Kreislaufwirtschaft beiträgt, indem es

i)

Produkte und Materialien im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft konzipiert, und

ii)

wie es den Umfang, in dem Produkte, Materialien und Abfälle nach der ersten Verwendung in der Praxis wieder in Umlauf gebracht werden, vergrößert oder maximiert, und

 

b)

die Strategie des Unternehmens zur Verringerung des Abfallaufkommens und zur Abfallbewirtschaftung, und inwieweit das Unternehmen über Kenntnisse darüber verfügt, wie seine Abfälle vor dem Verbrauch im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten bewirtschaftet werden.

Produkte und Materialien

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