Die nach Absatz 41 erforderlichen Informationen ergänzen die nach ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 Buchstabe d erforderlichen Angaben zu den aktuellen finanziellen Auswirkungen auf die Finanzlage, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Unternehmens im Berichtszeitraum. Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für Folgendes zu vermitteln:
b) |
erwartete finanzielle Auswirkungen aufgrund wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. |
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