Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Strategien verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Behebung wesentlicher Auswirkungen speziell auf die Verbraucher und/oder Endnutzer anzugehen, sowie über Strategien, die wesentliche Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern abdecken.

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