Die Arbeit der Kommission stützt sich auf solide, wissenschaftsbasierte technische Kriterien. Diese Kriterien müssen sowohl von den Marktteilnehmern angewendet werden können als auch von den Gesetzgebern als angemessen erachtet werden. Gemäß Artikel 20 der Taxonomieverordnung hat die Kommission 2020 eine ständige Sachverständigengruppe eingesetzt, die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen. Der Plattform kommt eine Schlüsselrolle zu, da sie das beste Fachwissen zum Thema Nachhaltigkeit aus dem öffentlichen Sektor, der Industrie, Wissenschaftskreisen, der Zivilgesellschaft und dem Finanzsektor zusammenführt. Die Kommission hatte im Juli 2018 eine Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen (Technical Expert Group on Sustainable Finance, TEG) eingesetzt, um Informationen für ihre Arbeit im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens, einschließlich des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie, zu gewinnen. Die TEG war der Vorläufer der Plattform. Im Rahmen der Taxonomieverordnung wurde die TEG aufgefordert, Empfehlungen für technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel leisten können und keine erheblichen Beeinträchtigungen eines der übrigen vier Umweltziele nach sich ziehen. Am 9. März 2020 veröffentlichte die TEG ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie. Der Bericht enthält Empfehlungen zur Architektur der EU-Taxonomie sowie ausführliche Umsetzungsleitlinien dazu, wie Unternehmen und Finanzinstitute Nachhaltigkeitsinformationen auf der Grundlage der EU-Taxonomie nutzen und offenlegen können. Dieser Bericht baut auf dem von der TEG im Juni 2019 veröffentlichten Bericht und dem Bericht über erste Rückmeldungen vom Dezember 2018 auf. Beide Berichte waren Gegenstand einer offenen Aufforderung zur Stellungnahme, über die Ansichten von Interessenträgern eingeholt wurden und die in die Arbeit an den Bewertungskriterien einflossen. Während ihres Mandats hat die TEG mit mehr als 200 weiteren Sachverständigen zusammengearbeitet, um Empfehlungen für diese technischen Bewertungskriterien auszuarbeiten. Zudem wurde der Prozess von verschiedenen Dienststellen der Kommission unterstützt, insbesondere durch wissenschaftliche Beratung und Fachberichte von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, etwa den Bericht über einen Rahmen für die Ermittlung eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem auch eine Vorgehensweise für die Entwicklung der technischen Bewertungskriterien vorgeschlagen wird.

Bei der Entwicklung und regelmäßigen Aktualisierung des EU-Taxonomierahmens stützt sich die Kommission auf umfassende Beiträge von Experten aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft.

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