Zusammenfassung
1 Was ist der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie?
Die EU-Taxonomieverordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, wird zur Schaffung der weltweit ersten "grünen Liste" beitragen, einem Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. So werden Anleger, wenn sie in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit erheblichen positiven Klima- und Umweltauswirkungen investieren, künftig von der gleichen Grundlage ausgehen können. Die Kommission wurde mit der Verordnung beauftragt, in delegierten Rechtsakten technische Bewertungskriterien festzulegen. Mit dem ersten delegierten Rechtsakt, über den heute im Kollegium der Kommissionsmitglieder eine politische Einigung erzielt wurde, werden die technischen Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten festgelegt, mit denen ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden kann. Der delegierte Rechtsakt wird Ende Mai förmlich angenommen werden, nach dem Zeitraum für die Prüfung durch die Gesetzgeber (vier Monate, verlängerbar um zwei weitere Monate) in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2022 gelten.
2 Wie trägt die EU-Taxonomie zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele des europäischen Grünen Deals bei?
Die EU-Taxonomie ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Ziele des europäischen Grünen Deals zu verwirklichen und Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Es handelt sich dabei um ein solides, wissenschaftsbasiertes Transparenzinstrument, mit dem Unternehmen und Investoren bei nachhaltigen Investitionsentscheidungen unterstützt werden sollen. Mit diesem delegierten Rechtsakt zur Taxonomie werden klare Leistungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten – in den abgedeckten Sektoren – einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Grünen Deals leisten. Diese Kriterien geben Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Grundlage an die Hand, die es ihnen ermöglicht, plausibel über grüne Tätigkeiten zu kommunizieren, und ihnen dabei hilft, den Übergang zur Nachhaltigkeit zu bewältigen. Die heute vorgelegten Kriterien decken die Wirtschaftstätigkeiten von ca. 40 % der in der EU niedergelassenen börsennotierten Unternehmen in Sektoren ab., auf die fast 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen Der EU-Taxonomierahmen soll nicht nur ein gemeinsames Klassifizierungssystem schaffen, sondern ist auch auf eine Verbesserung der Transparenz ausgelegt. Die Unternehmen (sowohl aus dem Finanzsektor als auch aus anderen Bereichen), die in den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie fallen, können die Kriterien des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie als Orientierungshilfe für ihren Übergang zur Nachhaltigkeit verwenden.
3 Wie werden grüne Investitionen mit dem delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie konkret gefördert?
Im delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie sind die ersten technischen Kriterien für die Ermittlung der Tätigkeiten festgelegt, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Er erfasst mehr Wirtschaftstätigkeiten und mehr Umweltziele, als dies bisher in marktbasierten grünen Finanzierungsrahmen der Fall war. Die EU-Taxonomie soll Anreize für Investoren schaffen, Übergangsprojekte zu finanzieren. Indem eindeutig definiert wird, was grün ist, soll die Taxonomie Unternehmen Anreize geben und sie motivieren, neue Projekte zu starten oder bestehende Projekte so anzupassen, dass sie diese Kriterien erfüllen.
Die Berichterstattung über taxonomiekonforme grüne Tätigkeiten durch Unternehmen wird dazu führen, dass auf dem Markt verlässlichere und besser vergleichbare Informationen über die Nachhaltigkeit für Investoren und Interessenträger allgemein zugänglich sind. Wenn Unternehmen dies wünschen, können sie die EU-Taxonomie als verlässliche Grundlage nutzen, um die Umsetzung ihrer Klima- und Umweltziele zu planen und Kapital für diesen Übergang zu beschaffen. Finanzmarktteilnehmer können die EU-Taxonomie anwenden, wenn sie dies wünschen, um überzeugende grüne Finanzprodukte zu entwickeln. Die EU-Taxonomie kann Marktteilnehmern zwar Anhaltspunkte für ihre Investitionsentscheidungen geben, untersagt aber nicht, in irgendwelche Tätigkeiten zu investieren. Unternehmen sind nicht zur Taxonomiekonformität verpflichtet, und Investoren können frei über ihre Investitionen entscheiden.
4 Wird dieser delegierte Rechtsakt bei Bedarf überarbeitet, um weitere Tätigkeiten aufzunehmen?
Ja. Der delegierte Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie ist ein dynamisches Dokument, das im Laufe der Zeit fortgeschrieben wird. Durch Änderungen werden weitere Tätigkeiten aufgenommen werden. Auch dem technischen Fortschritt wird Rechnung getragen werden. Die Bewertu...