Schlagwörter

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer/Gemeinschaftsrecht, Familienstiftung , Steuerklassenprivileg, Schenkungsteuererklärung einer Familienstiftung, Kapitalverkehrsfreiheit, Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts

 

Kläger

Familienstiftung

 

Beklagter

Finanzamt Köln-West

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist Artikel 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom 2. Mai 1992 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer entgegensteht, die für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen auf Grund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden an eine ausländische Stiftung auch dann die höchste Steuerklasse III zugrunde legt, wenn die Stiftung wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), während sich im entsprechenden Fall bei einer inländischen Familienstiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis des nach der Stiftungsurkunde entferntest Berechtigten zu dem Schenker (Stifter) richtet, was bei der inländischen Familienstiftung zur Anwendung der günstigeren Steuerklassen I oder II führt?

 

Normenkette

EWR-Abkommen Art. 40

 

Verfahrensgang

FG Köln (Beschluss vom 30.11.2023; Aktenzeichen 7 K 217/21)

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