Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 4940 6820   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Fortbildungskosten 4945 6821   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Bei der Entscheidung, ob Aufwendungen für Fachliteratur als Betriebsausgaben abgezogen werden können, ist nicht immer der objektive Charakter einer Publikation maßgebend, sondern vielmehr die Funktion im Einzelfall.[1] Ob ein Buch als Fachliteratur eingestuft werden kann, hängt also wesentlich von der ausgeübten Tätigkeit ab. Dabei muss eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein, d. h., sie darf nicht mehr als 10 % betragen. Ist dies der Fall, bucht der Unternehmer seine Aufwendungen auf das Konto "Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur)" 4940 (SKR 03) bzw. 6820 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur)

an Bank/Kasse

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