Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) | 4940 | 6820 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Fortbildungskosten | 4945 | 6821 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Bei der Entscheidung, ob Aufwendungen für Fachliteratur als Betriebsausgaben abgezogen werden können, ist nicht immer der objektive Charakter einer Publikation maßgebend, sondern vielmehr die Funktion im Einzelfall.[1] Ob ein Buch als Fachliteratur eingestuft werden kann, hängt also wesentlich von der ausgeübten Tätigkeit ab. Dabei muss eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein, d. h., sie darf nicht mehr als 10 % betragen. Ist dies der Fall, bucht der Unternehmer seine Aufwendungen auf das Konto "Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur)" 4940 (SKR 03) bzw. 6820 (SKR 04).
Buchungssatz:
Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) |
an Bank/Kasse |
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