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Fehlen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einem nicht dauerhaft überlebensfähigen geschlossenen Immobilienfonds (Verlust- zuweisungsgesellschaft)

Dr. Ulrich Dürr
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Leitsatz

Leitsatz Ein geschlossener Immobilienfonds, für den interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen geworben und nach dessen Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen im Wesentlichen durch Steuerersparnisse finanziert werden, ist jedenfalls dann als Verlustzuweisungsgesellschaft zu beurteilen, wenn der Fonds aufgrund einer absehbaren maßgebenden Überschuldung nicht dauerhaft überlebensfähig ist und (daher) mit einem Ausscheiden seiner Gesellschafter zu einem Zeitpunkt rechnen muss, zu dem nach der Konzeption des Fonds kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann.

 

Normenkette

§ 2 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG

 

Sachverhalt

Eine KG hatte ein Einkaufszentrum erworben, das langfristig vermietet werden sollte. Die Initiatoren wandelten zu diesem Zweck die KG in eine Publikumsgesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) um und warben eine Vielzahl von Kommanditisten mit der Aussicht auf hohe Verlustzuweisungen an. Nach der – auch aus dem Verkaufsprospekt erkennbaren – Finanzierungskonzeption des Fonds war davon auszugehen, dass auf einen Teil des Fremdkapitals keine Tilgung und auf einen weiteren Teil auch keine Zinsen gezahlt werden würden, da die vereinbarte Mindestmiete die laufenden Kosten des Fonds nicht decken würde. Zum Jahresende 1990 war den Anlegern das Recht eingeräumt worden, ihre Beteiligung gegen Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens in Höhe der Hafteinlage an einen Gründungsgesellschafter zu übertragen. Diese Zahlung war durch Bankbürgschaft abgesichert. Das Objekt wurde schließlich 1990 zwangsversteigert.

Das FA lehnte die begehrte Feststellung von Werbungskostenüberschüssen wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht ab.

 

Entscheidung

Dem folgte der BFH. Bei einer Gesellschaft muss die Überschusserzielun...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Geschlossener Immobilienfonds als Verlustzuweisungsgesellschaft  Leitsatz (amtlich) Ein geschlossener Immobilienfonds, für den interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch ...

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