Kfz-Händler Braun verkauft seinem Privatkunden Huber einen Pkw für 30.000 EUR zuzüglich 5.700 EUR Umsatzsteuer. Händler Braun nimmt den gebrauchen Pkw von Herrn Huber für 5.000 EUR in Zahlung. Als Privatperson darf Herr Huber keine Umsatzsteuer ausweisen, sodass die Abrechnung wie folgt aussieht:
Lieferung des Pkw XY für netto |
30.000,00 EUR |
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer |
5.700,00 EUR |
Kaufpreis brutto |
35.700,00 EUR |
abzüglich Inzahlungnahme des gebrauchten Pkw XX für |
5.000,00 EUR |
zu zahlen sind |
30.700,00 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
30.700,00 |
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3349/5349 |
Wareneingang ohne Vorsteuerabzug |
5.000,00 |
8400/4400 |
Erlöse 19 % USt |
30.000,00 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
5.700,00 |
Da Herr Huber als Privatperson nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist, macht der Händler Braun von der Möglichkeit Gebrauch, für den Verkauf des in Zahlung genommenen Fahrzeugs die Differenzbesteuerung anzuwenden. Vor dem Verkauf des in Zahlung genommenen Fahrzeugs waren noch Reparaturen erforderlich, für die Herr Braun 400 EUR zuzüglich 19 % USt = 76 EUR aufgewendet hat. Diese Aufwendungen bucht er wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3030/5130 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19 % Vorsteuer |
400 |
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
76 |
1200/1800 |
Bank |
476 |
Um einen schnelleren Verkauf des in Zahlung genommenen Fahrzeugs zu erreichen, reduzierte Kfz-Händler Braun das in Zahlung genommene Fahrzeug. Er verkaufte das Fahrzeug schließlich für 4.800 EUR, sodass ihm gegenüber dem Einkauf ein Verlust von 200 EUR entstanden ist. Konsequenz ist, dass sich bei der Berechnung der Umsatzsteuer ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt. Nach Abschnitt 25a.1 Abs. 11 UStAE beträgt die Bemessungsgrundlage bei einem negativen Unterschiedsbetrag 0 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag kann auch in späteren Besteuerungszeiträumen nicht berücksichtigt werden.
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
4.800 |
8220/4220 |
Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt |
4.800 |
Hinweis: Die Erlöskonten für die Umsätze aus der Differenzbesteuerung sind im DATEV-Kontenrahmen nicht vorgegeben und müssen individuell eingerichtet werden.
Unberücksichtigt bleiben in diesem Zusammenhang die Aufwendungen durch die Reparatur. Diese Kosten werden als Aufwand erfasst, der die Ein- und Verkaufspreise nicht beeinflusst.