Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer als Nutzer eines Firmen-Pkw vereinbaren, dass er als Arbeitgeber im Innenverhältnis die Anschaffungskosten lediglich bis zu einer festgelegten Obergrenze oder bis zu einer bestimmten Ausstattung des Fahrzeugs übernimmt. Den Teil der Anschaffungskosten, der diesen Wert bzw. diese Grenze überschreitet, muss der Arbeitnehmer im Innenverhältnis tragen.
Bestellt nun der Arbeitgeber auf Wunsch seines Arbeitnehmers ein höherwertigeres Fahrzeug im eigenen Namen, dann ist der Arbeitgeber der Leistungsempfänger der späteren Lieferung. Das bedeutet, er kann die gesamte Vorsteuer geltend machen. Wenn jedoch der Arbeitnehmer selbst im eigenen Namen die Sonderausstattungen für das Fahrzeug erwirbt und insoweit als Leistungsempfänger anzusehen ist, scheidet der Vorsteuerabzug des Unternehmers (Arbeitgebers) insoweit aus.
Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmen-Pkw zur Verfügung, den er auch privat nutzen darf. Der Arbeitnehmer darf sich einen VW aussuchen, wobei er die Grenze von 34.000 EUR netto ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten darf. Der Arbeitnehmer möchte eine bessere Ausstattungsvariante, die um 3.500 EUR teurer ist. Er erklärt sich daher bereit, diesen Betrag von 3.500 EUR selbst zu übernehmen.
Herr Huber kauft im Oktober einen VW-Passat für 44.625 EUR (34.000 EUR + 3.500 EUR +7.125 EUR Umsatzsteuer). Die Rechnung lautet auf den Namen von Herrn Huber, sodass er die Umsatzsteuer von 7.125 EUR als Vorsteuer abziehen kann. Der Arbeitnehmer zahlt ihm den Betrag von 3.500 EUR.
Anschaffung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0320/0520 | Pkw | 37.500 | |||
1576/1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % | 7.125 | 1200/1800 | Bank | 44.625 |
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 3.500 | 0320/0520 | PKW | 3.500 |
oder
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200/1800 | Bank | 3.500 | 2500/7400 | Außerordentliche Erträge | 3.500 |
Gesamte Abrechnung über den Arbeitgeber ist zu empfehlen
Die gesamte Abwicklung sollte über den Arbeitgeber erfolgen. Der Händler stellt dem Arbeitgeber die gesamten Kosten in Rechnung, sodass er auch den vollen Vorsteuerabzug hat. Denn die Umsatzsteuer, die dem Arbeitnehmer in Rechnung gestellt wird, kann der Arbeitgeber nicht als Vorsteuer abziehen. Außerdem mindert nur die Zuzahlung den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug, die der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber leistet.
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