Pauschale Methode: Beispiel 2
Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 EUR überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens bewertet der Unternehmer nach der 1-%-Methode.
Der Arbeitnehmer kann das Kraftfahrzeug mittels einer Tankkarte des Arbeitgebers betanken. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt in Höhe der privat veranlassten Treibstoffkosten zu zahlen hat. Von den Benzinkosten von insgesamt 384 EUR hat der Arbeitgeber hat einen Betrag von 136 EUR für Benzinkosten ermittelt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Der Betrag wird vom Gehalt des Folgemonats einbehalten.
Konsequenz: Die nachträgliche Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer ist zwar kein Nutzungsentgelt. Die Kostenübernahme ist jedoch als "andere" Zuzahlung zu betrachten. Die Benzinkosten, die der Arbeitnehmer übernimmt, wirken sich bei ihm wie folgt aus:
Benzinkosten im Juli (Tankkarte) insgesamt |
384,00 EUR |
davon entfallen auf Privatfahrten |
136,00 EUR |
Benzinkosten für betriebliche Fahrten |
248,00 EUR |
darin enthaltende Umsatzsteuer (Vorsteuer) |
39,60 EUR |
Nettobetrag |
208,40 EUR |
Die Höhe des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung ist dann wie folgt zu ermitteln:
Private Nutzung nach der 1-%-Methode: 30.000 EUR x 1 % = |
300,00 EUR |
abzüglich Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer (Übernahme der Benzinkosten) |
136,00 EUR |
Geldwerter Vorteil, der als Arbeitslohn zu versteuern ist |
164,00 EUR |
Umsatzsteuer ist aus dem Betrag von 300 EUR mit 19/119 herauszurechnen |
47,90 EUR |
Buchung der Benzinkosten
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1530/1340 |
Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung |
136,00 |
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4530/6530 |
Laufende Kfz-Betriebskosten |
208,40 |
|
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1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
39,60 |
1200/1800 |
Bank |
384,00 |
Buchung im Zeitpunkt der Lohnabrechnung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1740/3720 |
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt |
136 |
1530/1340 |
Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnungen |
136 |
Sachbezug für Kfz-Nutzung nach der 1-%-Methode
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4152/6072 |
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
300,00 |
8611/4947 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt |
252,10 |
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Umsatzsteuer 19 % |
47,90 |