Unternehmen nahezu jeder Größenklasse bieten Ihren Mitarbeitern heute unterschiedliche Arten von Mitarbeitervorteilen, sog. Corporate Benefits. Diese Benefits sollen die Zufriedenheit der Arbeitnehmer steigern und bei der Gewinnung neuer Mitarbeitender dienlich sein. Dabei erfreuen sich gerade Firmenfitnessverträge oder -programme (z. B. "Hansefit", "Interfit" oder "Qualitrain") großer Beliebtheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern, da sich damit sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden verbessert als auch eine stärkere Bindung zum Unternehmen einstellt. Aus steuerlicher Sicht stellt die Gewährung solcher Vergünstigungen gegenüber der Belegschaft die Arbeitgeber jedoch regelmäßig vor Herausforderungen, sodass diese gut beraten sind, sich rechtzeitig mit den steuerrechtlichen Folgen auseinanderzusetzen. Es gilt den Überblick darüber zu wahren, ob mit der Vorteilsgewährung eine steuerbare Leistung an die Mitarbeiter ausgeführt wird oder ob es sich um einen Geschäftsvorgang handelt, der nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Diese Einordnung wirkt sich zudem auf einen etwaigen Vorsteuerabzug des Arbeitgebers aus, weshalb er sich bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Sportanbieter über die späteren umsatzsteuerlichen Folgen bei Inanspruchnahme des Angebots durch seine Arbeitnehmer im Klaren sein muss.

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