Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, zeitnah beantragt werden sollten, um eine Chance auf die Förderung inkl. dem Wirtschaftsjahr 2020 zu erhalten.

Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 bringt wesentliche Änderungen mit sich, um Deutschland als Investitionsstandort attraktiver zu machen und insbesondere KMU stärker zu unterstützen:

  • Die Bemessungsgrenze für förderfähige Ausgaben steigt von 4 auf 10 Mio. EUR, und die maximale Zulage erhöhte sich auf 2,5 Mio. EUR für Großunternehmen und 3,5 Mio. EUR für KMU.
  • Die Förderquote wächst für KMU von 25 % auf 35 %, was dem deutschen Mittelstand besonders zu Gute kommt.
  • Einzelunternehmer und Mitunternehmer können nun 70 EUR pro Stunde für bis zu 40 Stunden pro Woche für FuE-Projekte geltend machen, was kleinere Unternehmen finanziell entlastet.
  • Die Förderung von 70 % des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts bietet Unternehmen eine signifikante finanzielle Entlastung, wodurch Forschungs- und Entwicklungsprojekte effizienter und kosteneffektiver realisiert werden können.
  • Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzt werden sind förderfähig, was die finanzielle Belastung von Unternehmen reduziert und die technologische Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit fördert.

Diese Änderungen treten ab dem 27. März 2024 in Kraft.

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