Frachtkosten für den betrieblichen Wareneingang können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie stellen Betriebsnebenkosten dar. Es ist in diesem Zusammenhang möglich, mehrere Konten anzulegen, wenn auch mehrere Wareneingangskonten geführt werden. Der Kontenabschluss erfolgt am Jahresende nicht über die GuV, sondern über das Wareneingangskonto.

Eingangsfrachten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Anders sieht es allerdings aus, wenn Eingangsfrachten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bezahlt wurden. In diesem Fall ist der Betriebsausgabenabzug nicht mehr in gleicher Weise gegeben. Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören die Eingangsfrachten zu den Anschaffungsnebenkosten. Das bedeutet, dass die Frachtkosten den Anschaffungskosten hinzuaddiert werden müssen.

Der Betriebsausgabenabzug wirkt sich nur im Rahmen der Abschreibung (AfA) des betreffenden Wirtschaftsguts aus. Dadurch, dass sich durch die Frachtkosten die AfA-Bemessungsgrundlage erhöht hat, kann eine erhöhte AfA in Anspruch genommen werden. Ein 100 %iger Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich.

Allerdings kann die betreffende Umsatzsteuer selbst dann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn es sich bei den Frachtkosten um aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten handelt.

 
Praxis-Beispiel

Anschaffung einer Maschine mit Frachtkosten

Unternehmer Hans Groß bestellt bei der Maschinenbaufirma Müller (Konto 87340) eine Maschine zum Bruttopreis von 29.750 EUR. Hinzukommen noch Frachtkosten i. H. v. brutto 952 EUR. Die Frachtkosten werden den Anschaffungskosten hinzuaddiert, so dass die Anschaffungskosten der Maschine 25.800 EUR betragen (25.000 EUR Anschaffungskosten Maschine und 800 EUR Frachtkosten).

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 25.800      
1576/1406 abziehbare Vorsteuer 19 % 4.902      
      87340/87340 Fa. Müller 30.702

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