Rz. 21

Wenn für einen Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen LSt einbehalten worden ist, eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt, dann gilt die ESt, die auf diese Einkünfte entfällt, gem. § 46 Abs. 4 S. 1 EStG für den Stpfl. durch den LSt-Abzug als abgegolten, soweit er nicht für zu wenig einbehaltene LSt in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu H 41c.3 LStH 2021).

 

Rz. 22

Die Abgeltungswirkung tritt nur zugunsten des Arbeitnehmers ein. Die Haftung des Arbeitgebers wird durch § 46 Abs. 4 S. 1 EStG nicht ausgeschlossen.

 

Rz. 23

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen LSt-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (§ 42b EStG) bleibt gem. § 46 Abs. 4 S. 2 EStG durch die Abgeltungswirkung des LSt-Abzugs unberührt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge