Rz. 29

Unter dem 24. Juli 1998 hat der BMF das Schreiben betreffend die einkommensteuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nutzungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (3. Erlaß) veröffentlicht[1]. Der 3. Erlaß löst das BMF-Schreiben v. 15.11.1994[2] mit Wirkung für alle noch offenen Fälle ab, soweit es die einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung betrifft. Hinsichtlich der einkommensteuerlichen Behandlung des Nießbrauchs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gelten weiterhin die Rz. 55 bis 59 und 63 bis 65 des BMF-Schreibens v. 23.11.1983[3].

Der neueste Erlaß der Finanzverwaltung (3. Erlaß) war aufgrund schon einige Jahre zurückliegender gesetzlicher Änderungen und geänderter BFH-Rechtsprechung aus neuerer Zeit erforderlich geworden. Grundlegende Änderungen haben sich für Vermächtnisnießbrauchsfälle ergeben. Ferner ist die Verwaltung voll auf die vom BFH vorgegebene Gleichstellung von obligatorischen und dinglichen Vorbehaltsnutzungsrechten eingeschwenkt, wonach auch der obligatorische Vorbehaltsnutzungsberechtigte AfA aufgrund des sogenannten Nettoprinzips in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus liegt inzwischen zur steuerrechtlichen Behandlung der Ablösung von Nutzungsrechten gegen wiederkehrende und Einmalzahlungen eine umfangreiche Rechtsprechung vor, die nicht unerheblich von der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung abweicht und die in den neuen Erlaß eingearbeitet worden ist[4].

[1] BStBl I 1989, 914.
[2] 2. Erlaß; BStBl I 1984, 561.
[3] 1. Erlaß; BStBl I 1983, 508.

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