Rz. 1
Die Unternehmensnachfolge stellt an alle Beteiligten höchste Anforderungen. Schon immer bereiteten der Wechsel an der Unternehmensspitze und das Ausscheiden der prägenden Unternehmerfigur oder des Gründers Probleme für die Existenz eines Unternehmens. Gesteigerte Relevanz hat die Unternehmensnachfolge ebenso durch die große Zahl der Unternehmen, die in den nächsten Jahren zur Nachfolge anstehen. Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn steigt die Anzahl der Unternehmensübergaben, vornehmlich bedingt durch den demografischen Wandel, aktuell und auch in den kommenden Jahren immer weiter an. Von den etwa 3,3 Mio. als Familienunternehmen klassifizierten Unternehmen in Deutschland erwartet das Institut im Zeitraum 2022 bis 2026 ca. 190.000 Unternehmensübergaben.
Rz. 1a
In der Praxis lässt es sich immer wieder feststellen, dass sich nur wenige Unternehmer freiwillig mit ihrer persönlichen Nachfolge befassen. Oft wird die Planung wegen der damit verbundenen Auseinandersetzung mit den eigenen Zielen, der persönlichen Lebensplanung sowie den Verhältnissen in der Familie unnötig hinausgeschoben. Damit bleibt gleichzeitig das für den weiteren Bestand des Unternehmens verbundene Risiko unbeachtet. Die Unternehmensnachfolge sollte daher als letzte große Managementaufgabe des Unternehmers angesehen werden und entsprechend frühzeitig ein interaktiver Nachfolgefahrplan entwickelt werden.
Rz. 2
Der Begriff "Unternehmensnachfolge" wird oft mit dem Begriff "Erbfolge" verwechselt. Dabei wird übersehen, dass eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten für den Unternehmer vorteilhaft ist und u. a. der eigenen Alterssicherung dient. Ferner kann die Fortführung der Prinzipien, auf denen das Unternehmen aufgebaut wurde, gesichert oder eine Erwerbsquelle für die Kinder geschaffen werden.
Rz. 2a
Eine konsequente Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der sich aufgrund der vielfältigen persönlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Faktoren durchaus über mehrere Jahre hinziehen kann, insbes. bei größeren Unternehmen und komplexeren Strukturen. Die damit verbundenen Kosten sind unvermeidbar, soweit die Existenz des Unternehmens, des Unternehmers sowie die seiner Familie gesichert werden soll.
Rz. 2b
Gerade Unternehmer, die es gewohnt sind, strategische Entscheidungen mit weitreichenden Folgen zu treffen, sollten die Unternehmensnachfolge daher nicht dem Zufall der gesetzlichen Erbfolge überlassen. Die gesetzliche Erbfolge kann schon deshalb nicht den Interessen des Unternehmers gerecht werden, weil sie nicht für die Vererbung von Unternehmen konzipiert ist, sondern sich an der Übertragung von Privatvermögen orientiert.