Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 4140 | 6130 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | |
Löhne | 4110 | 6010 | Löhne und Gehälter |
So kontieren Sie richtig!
Zahlt der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, kann dies steuerfrei geschehen. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei" 4140/6130 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei |
an Bank |
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für den "allgemeinen" Führerschein, führt das zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110/6010 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740/3720 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Löhne |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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