(1) Im Finanzhaushalt ist[1] [Bis 13.09.2021: Wird die Finanzrechnung nach der direkten Methode (§ 47 Abs. 2) geführt, ist im Finanzhaushalt] der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

1.

privatrechtliche Leistungsentgelte,

 

2.

öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,

 

3.

Kostenersatzleistungen und -erstattungen,

 

4.

Steuern und Einzahlungen aus steuerähnlichen Erträgen einschließlich Einzahlungen aus Erträgen aus gesetzlichen Umlagen,

 

5.

Einzahlungen aus Transferleistungen,

 

6.

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen,

 

7.

Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen,

 

8.

sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus lnvestitionstätigkeit ergeben,

 

9.

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8),

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

10.

Personalauszahlungen,

 

11.

Versorgungsauszahlungen,

 

12.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,

 

13.

Auszahlungen für Transferleistungen,

 

14.

Auszahlungen für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sowie besondere Finanzauszahlungen,

 

15.

Auszahlungen für Steuern einschließlich Auszahlungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen,

 

16.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen,

 

17.

sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben,

 

18.

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 10 bis 17),

 

19.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nr. 9 und 18),

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

 

20.

Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen; davon zweckgebundene Einzahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten[2],

 

21.

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens und des immateriellen Anlagevermögens,

 

22.

Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens,

 

23.

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 20 bis 22),

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

24.

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

 

25.

Auszahlungen für Baumaßnahmen,

 

26.

Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen,

 

27.

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen,

 

28.

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nr. 24 bis 27),

 

29.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nr. 23 und 28),

 

30.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nr. 19 und 29),

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

31.

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

32.

Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen sowie an das Sondervermögen "Hessenkasse"[3]; davon Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten[4],

 

33.

Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nr. 31 und 32),

 

34.

Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 30 und 33),

Zahlungsmittel bestand

 

35.

geplanter Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres,

 

36.

geplante Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Nr. 34),

 

37.

geplanter Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Summe aus den Summen Nr. 35 und 36).

(2)[5]

 

(2) 1Wird die Finanzrechnung nach der indirekten Methode (§ 47 Abs. 3) geführt, ist im Finanzhaushalt der geplante Zahlungsmittelfluss wie folgt darzustellen:

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

1.

geplantes Jahresergebnis des Ergebnishaushalts,

 

2.

zuzüglich der Abschreibungen und abzüglich der Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,

 

3.

abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten,

 

4.

zuzüglich der Zunahme und abzüglich der Abnahme von Rückstellungen,

 

5.

abzüglich der Erträge und zuzüglich der Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens,

 

6.

zuzüglich der sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und abzüglich der sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge (einschließlich sonstiger außerordentlicher Erträge und Aufwendungen),

 

7.

abzüglich der Zunahme und zuzüglich der Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind,

 

8.

zuzüglich der Zunahme und abzüglich der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind,

aus Investitionstätigkeit

 

9.

Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen,

 

10.

zuzüglich Einzahlungen aus Abgängen von V...

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