Meinungsverschiedenheiten gehören zur Arbeits- bzw. Ressortteilung. Wichtig ist, dass diese zeitnah, direkt und ohne Polemik angesprochen werden. Dazu gehört auch, Fehler und Pannen offen anzusprechen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen.

Die meisten Konflikte lassen sich entschärfen, indem sie von allen Beteiligten gemeinsam und offen – also im Gremium – angesprochen und gelöst werden. Gruppen- und Untergruppenbildung sollte erst gar nicht aufkommen.

Fehlverhalten ist zunächst innerhalb der eigenen "vier Wände" zu besprechen, also im Geschäftsführungs-Gremium. Erst wenn Sie hier keine einvernehmliche Lösung finden oder es nicht gelingt, den monierten Missstand zu beheben, muss der Geschäftsführer den/die Gesellschafter informieren oder sogar eigenständig eine Gesellschafterversammlung einberufen. Bei Unterlassen kann sogar Schadensersatz drohen.

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