Zusammenfassung

 
Überblick

Viele Geschäftsführer waren vor ihrer Bestellung ins Amt des Geschäftsführers als Leiter einer Fachabteilung tätig. Einige Geschäftsführer haben aber auch mit einer Geschäftsidee angefangen und ihr eigenes Unternehmen gegründet. Beide haben in der Regel wenig oder sogar keine Führungs- und Organisationserfahrung. Mit der Berufung zum Geschäftsführer ändert sich die Sichtweise auf das Unternehmen und die Verantwortlichkeit im Unternehmen. Nicht mehr Einzel- und Teilaspekte stehen im Mittelpunkt. Lesen Sie, welche Führungsaufgaben Sie als Geschäftsführer haben und welche Grundsätze und Arbeitstechniken für den Erfolg Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer entscheidend sind.

1 Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung

Als Angestellter eines Unternehmens führen Sie die Aufgaben aus, die Ihnen die Unternehmensleitung überträgt. Als Geschäftsführer

  • geben Sie die Ziele des Unternehmens vor,
  • organisieren Sie den gesamten Geschäftsablauf,
  • entscheiden über alle geschäftliche Angelegenheiten,
  • kontrollieren den Geschäftsablauf und
  • leiten Ihre Mitarbeiter zur Erledigung Ihrer Aufgaben an.

(Übersicht)

Dabei übernehmen Sie alle oben genannten Aufgaben. Sobald Sie eine dieser Aufgaben nicht ausüben, wird es Ihnen auf Dauer nicht gelingen, als Geschäftsführer zu bestehen. Zwar können einzelne Aufgaben einem Ressort übertragen werden. Dennoch gilt in der arbeitsteiligen Geschäftsführung grundsätzlich das Prinzip der Gesamtverantwortung. Delegierte Tätigkeiten müssen Sie regelmäßig kontrollieren.

Die oben genannten Aufgaben erledigen Sie am besten, wenn Sie die folgenden Prinzipien beherrschen und systematisch im täglichen Geschäftsablauf anwenden:

  • Im Mittelpunkt des Geschäftsprozesses steht das Ergebnis (Ergebnis-Orientierung)
  • Jede Tätigkeit ist darauf ausgerichtet, dass Sie einen Beitrag zum Ergebnis liefert (Beitrag zum Ganzen)
  • Machen Sie sich immer bewusst, was im Hinblick auf das Ergebnis wichtig ist (Konzentration auf das Wesentliche)
  • Nutzen Sie konsequent, was Sie, was der einzelnen Mitarbeiter und was Ihr Unternehmen können (Stärken nutzen)
  • Trauen Sie Ihren Mitarbeitern zu, dass sie die Ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen wollen und können (Vertrauen)
  • Strahlen Sie in Ihrer gesamten Person die Überzeugung aus, dass Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter die vorgegebenen Ziele erreichen werden (positiv Denken).

(Haufe TaschenGuide: Daigeler / Hölzl / Raslan: Führungstechniken, Haufe Lexware, 7. Auflage 2024)

2 Regeln für die Zusammenarbeit in der Geschäftsführung

2.1 Respekt und Toleranz

Die Mitglieder der Geschäftsleitung sollten sich als gleichberechtigte Partner sehen. Jeder Geschäftsführer hat die vorgetragenen Meinungen vorurteilslos zu prüfen und sachlich dazu Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer nimmt zu allen anstehenden Fragen sachlich und objektiv Stellung, auch und gerade wenn Kollegen anderer Meinung sind. Kritik ist in einer Form auszuüben, durch die Kollegen nicht verletzt, beleidigt oder persönlich gekränkt werden. Kein Geschäftsführer hat das Recht, einem anderen Geschäftsführer Weisungen zu erteilen.

2.2 Arbeiten mit Zielvereinbarungen

Arbeiten Sie grundsätzlich mit Zielvereinbarungen. In der Zielvereinbarung legen alle Gesellschafter/Geschäftsführer gemeinsam fest, wer welche Ziele bis wann mit welchen Ressourcen erreichen will. Sobald ein Gesellschafter/Geschäftsführer Anzeichen dafür hat, dass er ein vereinbartes Ziel nicht erreichen kann, hat er die Pflicht, seine Mit-Gesellschafter/Geschäftsführer darüber zu informieren.

Alle Zielvereinbarungen werden in einem Katalog zusammengefasst, laufend aktualisiert und allen Gesellschaftern/Geschäftsführern zur Verfügung gestellt.

 

Katalogbeispiel

Ziel/Budget Status zuständig Termin

Personalbeschaffung

30.000 EUR
Stellenanzeige schalten Hans Mustermann 31.06.20xx

Neue Kunden

25.000 EUR
Besuche bei Firma Meier und Firma Schulze Michael Meier 31.07.20xx

Zielvereinbarungen dürfen und müssen gegenseitig kontrolliert werden können. Dies ist kein Ausdruck von Misstrauen, sondern wichtiger Bestandteil gemeinsamen Handelns.

Kontrollen beinhalten Verständnisfragen, gezielte Zusatzfragen, aber auch Einsicht in Unterlagen und Dokumente, die für die eigene Meinungsbildung wichtig sind. Beachten Sie aber, dass überzogene Kontrollen als Gängelung verstanden werden können und immer im Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand gesehen werden müssen.

2.3 Klare Abgrenzung von Zuständigkeiten

Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbereiche der tätigen Gesellschafter/Geschäftsführer klar abgegrenzt sind. Orientieren Sie sich an der fachlichen Qualifikation der Gesellschafter/Geschäftsführer, aber auch an der betriebswirtschaftlich gängigen Verteilung der Ressorts (kaufmännische Leitung, Produktion/Entwicklung, Marketing/Vertrieb, Personal, IT).

Als Gesellschafter/Geschäftsführer sind Sie dabei für alle üblicherweise im Ressort anfallenden Aufgaben zuständig. Zu Ihrer Aufgabe gehört es auch, Ihr Ressort ständig an die sich ändernden Bedürfnisse der Gesamtorganisation anzupassen.

2.4 Information untereinander sicherstellen

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mit-Gesellschafter über Ihr Ressort so gut wie möglich informiert sind. Sprechen Sie offen über Probleme, die in Ihrem Ressort auftreten und holen Sie den Rat Ihrer Mit-Gesellschaft...

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