Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) | 4210 | 6310 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Kalkulatorische Miete und Pacht | 4991 | 6972 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Kautionen | 1525 | 1350 | Sonstige Vermögensgegenstände |
So kontieren Sie richtig!
Mietaufwendungen für Geschäftsräume können direkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)" 4210 (SKR 03) bzw. 6310 (SKR 04).
Buchungssatz:
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
an Bank |
Werden eigene Räume genutzt, kann eine kalkulatorische Miete berücksichtigt werden, was die Aussagefähigkeit der betriebswirtschaftlichen Auswertung steigert. Dabei können kalkulatorische Mietaufwendungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral verbucht werden. Die kalkulatorische Miete orientiert sich in der Regel an der ortsüblichen Miete im Fremdvergleich.
Buchungssatz bei erfolgswirksamer Verbuchung:
Buchungssatz:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
an Wertberichtigungen |
Buchungssatz bei erfolgsneutraler Verbuchung:
Buchungssatz:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
an Verrechnete kalkulatorische Miete und Pacht |
Die für die Anmietung der Geschäftsräume an den Vermieter entrichtete Mietkaution hingegen, stellt für den Unternehmer – sowohl bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung – Forderungen gegen den Vermieter dar. Sie berechtigen nicht zum Betriebsausgabenabzug.
Buchungssatz:
Kautionen |
an Bank |
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