Jean Bramburger-Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Formerfordernisse
- Pauschalmiete
- Umsatzmiete
- Nebenkosten
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
4210 |
6310 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Kalkulatorische Miete und Pacht |
4991 |
6972 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Kautionen |
1525 |
1350 |
|
Sonstige Vermögensgegenstände |
So kontieren Sie richtig!
Mietaufwendungen für Geschäftsräume können direkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)" 4210 (SKR 03) bzw. 6310 (SKR 04).
Buchungssatz:
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
|
an Bank |
Werden eigene Räume genutzt, kann eine kalkulatorische Miete berücksichtigt werden, was die Aussagefähigkeit der betriebswirtschaftlichen Auswertung steigert. Dabei können kalkulatorische Mietaufwendungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral verbucht werden. Die kalkulatorische Miete orientiert sich in der Regel an der ortsüblichen Miete im Fremdvergleich.
Buchungssatz bei erfolgswirksamer Verbuchung:
Buchungssatz:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
|
an Wertberichtigungen |
Buchungssatz bei erfolgsneutraler Verbuchung:
Buchungssatz:
Kalkulatorische Miete und Pacht |
|
an Verrechnete kalkulatorische Miete und Pacht |
Die für die Anmietung der Geschäftsräume an den Vermieter entrichtete Mietkaution hingegen, stellt für den Unternehmer – sowohl bei der Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich als auch bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung – Forderungen gegen den Vermieter dar. Sie berechtigen nicht zum Betriebsausgabenabzug.
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Überweisung der Miete für die Geschäftsräume
Einzelhändler Hans Groß betreibt sein Geschäft in gemieteten Räumlichkeiten. An Miete überweist er seinem Vermieter monatlich 600 EUR zzgl. 114 EUR Umsatzsteuer.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4210/6310 |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
600 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
114 |
1200/1800 |
Bank |
714 |
Praxis-Tipp für DATEV-Anwender
Durch Verwendung dieses Schlüssels "90" wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" angesprochen.
Buchungssatz mit Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90":
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
904210/906310 |
Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
714 |
1200/1800 |
Bank |
714 |
3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Gewerbemietverträgen
Auch für den Abschluss von langfristigen Gewerbemietverträgen gilt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12a UStG. Allerdings hat der Vermieter die Möglichkeit dann zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung zu optieren, wenn der Mieter selbst gewerblich tätig ist und Umsätze erzielt, welche den Vorsteuerabzug für ihn nicht ausschließen (so genannte Umsatzsteueroption gem. § 9 UStG).
Die Wahl zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung ist daher für den Vermieter nicht gegeben, wenn der Mieter als Arzt selbst ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt. An einen Rechtsanwalt mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen kann der Vermieter hingegen sehr Wohl umsatzsteuerpflichtig vermieten und den Vorsteuerabzug aus den bei ihm eingehenden Eingangsrechnungen in Anspruch nehmen.
Beim Vermieter sind die Mieterlöse nach der Option steuerpflichtig und die Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Auf der Gegenseite kann der Vermieter aus Eingangsumsätzen für das Mietobjekt z. B. im Rahmen seiner Herstellung oder Instandhaltung den Vorsteuerabzug geltend machen.
Um aus der geleisteten umsatzsteuerpflichtigen Miete den Vorsteuerabzug geltend zu machen, ist es notwendig, dass dem Mieter eine ordnungsgemäße Rechnung hierüber vorliegt, welche die Anforderungen des § 14 UStG erfüllt. Hierzu gehören u. a.