Jean Bramburger-Schwirkslies, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Herr Huber schenkt seinem Arbeitnehmer zum Geburtstag eine Urlaubsreise im Wert von 1.190 EUR (brutto). Die Urlaubsreise hat Herr Huber bei einem Reisebüro eingekauft. Es handelt sich um eine betrieblich veranlasste Zuwendung, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslohn erhält. Damit dieses Geschenk beim Arbeitnehmer ankommt, ohne dass es durch Steuern gemindert wird, versteuert Herr Huber den Betrag pauschal mit 30 %.
Die Kosten für die Urlaubsreise erfasst Herr Huber wie folgt als Betriebsausgaben:
Buchungsvorschlag (Einkauf der Reise):
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3100/5900 |
Fremdleistungen |
1.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
190 |
1200/1800 |
Bank |
1.190 |
Schenkungsvorgang: Bemessungsgrundlage ist der Bruttowert von |
1.190,00 EUR |
Pauschalsteuer 30 % von 1.190 EUR = |
357,00 EUR |
Solidaritätszuschlag 357 EUR × 5,5 % = |
19,64 EUR |
pauschale Kirchensteuer 357 EUR × 7 % = |
24,99 EUR |
Pauschalsteuern insgesamt |
401,63 EUR |
Da die Zuwendungen an Arbeitnehmer, die mit 30 % pauschal versteuert werden, als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, darf auch die pauschale Steuer als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4198/6039 |
Pauschale Steuern für Arbeitnehmer |
401,63 |
1200/1800 |
Bank |
401,63 |
Der Unternehmer ist berechtigt, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Aus diesem Grund unterliegt die Sachzuwendung an den Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer. Zur Erfassung der Umsatzsteuer ist folgende Buchung erforderlich, auch wenn wegen der pauschalen Lohnbesteuerung kein individueller Arbeitslohn zu erfassen ist.
Buchungsvorschlag (Erfassen der USt):
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4152/6072 |
Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer |
1.190 |
8613/4948 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt |
1.000 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
190 |
Geldgeschenk wird als Arbeitslohn gewertet
Geldgeschenke stellen regelmäßig Arbeitslohn dar und unterliegen stets der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.