§ 3 BpO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung -Betriebsprüfungsordnung-) teilt Steuerpflichtige, die der Außenprüfung unterliegen, in folgende Größenklassen ein:

  • Großbetriebe (G)
  • Mittelbetriebe (M)
  • Kleinbetriebe (K) und
  • Kleinstbetriebe (Kst)

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